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Informationen zur Einstufung der Pflegeversicherung


Pflegebedürftig sind Personen, wenn sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlich und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen.

Ob Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser ordnet den Betroffenen auch einer von drei Pflegestufen zu. Diese Stufe spielt bei der Höhe einiger Leistungen eine Rolle.