Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung?


Wenn Sie in der Auswahlliste mit der Maus in die kleinen Kästchen klicken erscheint ein Häkchen. Sollten Sie in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft jeweils einen Bereich markieren, haben Sie wahrscheinlich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Wenn Sie wollen, können Sie diese Seite auch ausdrucken.
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Pflegebereich Kann selbständig ausgeführt werden Hier wird Hilfe benötigt

Körperpflege

Waschen

Ganzkörperwasche

Teilwäsche

Duschen

Baden

Zahnpflege

Kämmen

Rasieren

Darm- u. Blasenentleerung

Wasserlassen

Stuhlgang

Richten d. Kleidung

Wechseln von Windeln

Wechseln / Entleeren des Urin- / Stomabeutels

Ernährung

Mundgerechte Nahrungszubereitung

Aufnahme der Nahrung

Mobilität

Aufstehen / Zu-Bett-Gehen

Umlagern

Ankleiden

Auskleiden

Gehen / Bewegen im Haus

Stehen

Treppensteigen

Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen

Kochen

Wohnung reinigen

Spülen

Wechseln / Waschen der Wäsche / Kleidung

Beheizen der Wohnung

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